Camgirls, Amateure als Kleinunternehmer und die Steuer
Du möchtest im Sexchat als Camgirl Geld verdienen und interessierst Dich für die Arbeit als Senderin? Dann beantworte ich hier mal ein paar Fragen, die mir sonst per Mail gestellt werden und die ich jetzt mal öffentlich machen möchte:
Thema Finanzamt
Wer sich bei Camportalen anmeldet und dort sendet, arbeitet auf selbständiger Basis. Dafür braucht man einen Gewerbeschein inklusive Steuernummer. 
Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein haupt- oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit handelt. Gem. § 14 GewO muss jede gewerbliche Tätigkeit die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht zur regelmäßigen Gewinnerzielung betrieben wird angemeldet werden. Je nach Zuständigkeit ist dafür das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes verantwortlich.
Der Gewerbeschein kostet je nach Gemeinde zwischen 15 bis 60 Euro und das Formular kann vorab auch telefonisch angefordert oder aus dem Internet heruntergeladen werden. Ausgefüllt muss dieser persönlich bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Außerdem wird ein gültiger Ausweis, bzw. Reisepass benötigt. Nach Abgabe des Anmeldebogens werden die Daten automatisch an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung erhält man in Form des Gewerbescheins, die Steuernummer später vom Finanzamt.
Ich habe sie damals zugeschickt bekommen. Nun muss man auf der Anmeldung seine Tätigkeit angeben. Wer nicht Camgirl dort zu stehen haben will, sollte mal den Beamten fragen, ob man eine übergeordnete Kategorie nehmen könnte oder etwas vergleichbar ’sauberes’ wie z.B. Kundenberaterin, Call-Center Tätigkeit oder Internet Dienstleister angeben kann. Aus Erfahrung weiß ich, dass das Fragen sicher erst einmal peinlich ist, aber a.) ist es ein Fremder und b.) sind die meisten alle sehr nett. Auf meinen Gewerbeschein steht Verkaufsförderung, was nichts anderes als Promotion/Hostess bedeutet.
Wann ist man ein Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer sind alle Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Gründungsjahr, bzw. im vorangegangenen Jahr die Umsatzgrenze von 17.500 € nicht übersteigen wird bzw. überstiegen hat und im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sind die Bedingungen erfüllt, kommt automatisch die Kleinunternehmerregelung zu tragen. Bei der Gründung eines Gewerbes, ist auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Wer sich nicht sicher ist googlelt ein wenig oder fragt direkt beim Finanzamt nach!
Muss man Kleinunternehmer sein?
Nein, der Unternehmer kann bei der Gründung, auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, dass auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wird. An diese Entscheidung ist der Unternehmer anschließend fünf Jahre gebunden.
Was ist der Vorteil der Kleinunternehmerregelung?
- Kleinunternehmer sind von der Verpflichtung, ihre Umsätze mit Umsatzsteuer zu belasten, befreit.
- Der Kleinunternehmer muss keine doppelte Buchführung anlegen, es wird nur eine einfache Einnahmeüberschuss Rechnung der Steuererklärung beigefügt.
Was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?
- Auf den Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden
- Es wird keine Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt
- Gezahlte Umsatzsteuer kann nicht abgesetzt werden
- Vereinfachte umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten
Was hat die Kleinunternehmerregelung zur Folge?
Diese Regelung bewirkt, dass ein Kleinunternehmer (ganz gleich, ob gewerblich, nebenberuflich oder freiberuflich) von der Verpflichtung des Ausweisens der Umsatzsteuer befreit wird. Praktisch bedeutet dies, dass ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweisen darf. Auch ist es nicht gestattet, einen Hinweis, wie beispielsweise 19% Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer enthalten, in den Rechnungen stehen zu haben. Ein Kleinunternehmer ist nicht in der Lage Erwerbssteuern oder Vorsteuern vom Finanzamt zu erhalten.
Die Einkommenssteuererklärung:
Hierfür gibt es beim Finanzamt einen Vordruck, der eingereicht werden kann. Sind Deine Einnahmen unter dem Freibetrag von 17.500€, so reicht eine formlose Gewinnermittlung aus, die beigefügt wird. Sich hier auch mal die Anlage GSE näher anschauen und vielleicht mit/anstelle einreichen. Generell empfehle ich sich anderweitig schlau zu machen. Es gibt genug Foren und Seiten im Internet, sowie kostengünstige Beratungsstellen in den jeweiligen Städten. Frage z.B. beim Bürgeramt nach. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Und zum Thema Schwarzarbeit denke ich, brauche ich hier nichts zu sagen!
Steuerabgaben
Was Du an Steuern zahlen musst, das kann ich so nicht beantworten. Es hängt davon ab ob Du noch einen anderen Job hast, wieviel Du vorhast auf den Camportalen zu verdienen, etc. Pauschal würde ich sagen einfach ein Drittel der Einnahmen zur Seite legen und sich freuen, wenn man nichts Nachzahlen muss! Interessant hierfür sind die Seiten abgabenrechner.de und/oder steuertipps.de.
Zum Schluss
Ich habe mir ein zweites Konto angelegt, kostenlose Girokonten gibt es ja mittlerweile zu Hauf und dorthin gehen die Einnahmen aller Portale auf denen ich sende. Die Rechnungen über meinen Camverdienst finde ich in den jeweiligen Accounts der einzelnen Portale, kann sie dort abrufen und auch ausdrucken. Für jedes Jahr lege ich mir einen neuen Aktenordner an, in dem ich die Rechnungen unter den jeweiligen Portalen abhefte. That’s it! Und ein zeitnahes Ablegen erfordert später nicht mehr viel Aufwand und Arbeit, wenn es daran geht die Steuererklärung zu machen!
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